§5 Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagpreis. Im Zweifel ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 15% erhoben, zuzüglich des vollen gesetzlichen Mehrwertsteuer-Satzes von dem zu zahlenden Aufgeld. Bei Industrieversteigerungen wird die Mehrwertsteuer auf den vollen Kaufpreis erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis) wird sofort fällig und ist in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Aussteller der Rechnung zu bezahlen. Die Aushändigung des ersteigerten Gutes erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. für die Auslagerung berechnet der Versteigerer 1% vom Zuschlagpreis je angefangenem Monat, beginnend 14 Tage nach der Auktion. Die ersteigerte Ware wird auf ausdrücklichen Wunsch des Ersteigerers versendet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Je nach Wert der ersteigerten Ware wird von uns eine Transportversicherung in Auftrag gegeben.

§6 Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Auktionshauses. Gerichtsstand ist Ludwigslust

§7 Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungs-Vorschriften) vom12.01.1961 in der Fassung vom 01.06.1976 (BGBl.1S.1345 ff). Durch die Abgabe eines Gebotes oder die Erteilung eines Kaufvertrages erkennt der Bieter sie an. Sie gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf nach Beendigung der Auktion.Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen unberührt.










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