§1 Das Auktionshaus, vertreten durch die Auktionatoren Michael Wagner und Harro-Meinert Petersen, versteigert öffentlich und freiwillig in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Eigenware ist besonders gekennzeichnet (E). Zwangsversteigerungen werden gesondert bekanntgegeben.

§2 Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können während der Vorbesichtigungszeiten und am Auktionstag vor der Versteigerung besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich bestätigt sein müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften gemäß §§ 459 ff. BGB dar. Für offene und versteckte Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilte Beanstandungen wird der Versteigerer jedoch nach Möglichkeit dem Einlieferer Übermitteln, um eine gütliche Regelung zu finden. Käufer und Einlieferer können sich über den Versteigerer mit dem jeweiligen Vertragspartner in Verbindung setzen.

§3 Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limitpreisen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.

§4 Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere Bieter das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, ist der Versteigerer berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen. Schriftliche und fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die angegebenen Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.



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